AGB

1. Allgemeines

Das Angebot der pro2concept GmbH (fortan auch “Vermieter” oder “Coworking Space” genannt) richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Privatkunden. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachfolgend ist jeder Vertragspartner Nutzer genannt.

 

Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne von § 1 Unternehmergesetzbuch (UGB), sowie an Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 1, 2 des Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Dieses Vertragsverhältnis gilt persönlich für den Vertragspartner und kann nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand / Preis-Leistungsverzeichnis

2.1 Leistungsbeschreibung

Der Leistungsbereich der pro2concept GmbH fokussiert auf die Slot-weise Vermietung der Räumlichkeiten an Physiotherapeuten, Sportwissenschaftler und Personal Trainer bzw. deren Sportler*Innen zum Zwecke der Bereitstellung deren Dienstleistung im Rehabilitations- und Trainingssektor bzw. des Therapiebezogenen eigenständigen Trainings.


Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der pro2concept GmbH ist die Bereitstellung von Therapie- und Trainingsarbeitsplätzen einschließlich Internetzugang sowie die Bereitstellung von Sanitärräumen. Weitere Servicedienstleistungen umfassen die Durchführung von Gruppentherapien und -trainings sowie Workshops zum Fortbildungszwecke zu Themen der Physiotherapie und Trainingsgestaltung und die mögliche Vermarktung der Hauptnutzer auf der Homepage.

 

Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht pro2concept frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Die Räumlichkeiten dürfen von registrierten Nutzern und/oder deren Klient*innen/Patient*innen über den Zeitraum des gemieteten Slots genutzt werden. Die Übertragung dieses Rechts an Dritte ist nur nach schriftlicher Absprache für einen definierten Zeitraum mit der pro2concept GmbH möglich. Der Vermieter behält sich jedoch vor einer Übertragung des gebuchten Slots ohne Angabe von Gründen nicht zuzustimmen.

2.2 Ausstattung

Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: 

  • Kunstrasenfläche für Trainingstherapie, Agility- und Krafttrainingsgeräten
  • Ergometer, Laufband
  • High Performance Weight Lifting Plattform und Rack
  • Küchenzeile, verschiedenen Schränken 
  • Umkleide, WC, Dusche, Strom
  • Internetanbindung über Hotspot und gemeinschaftlicher Nutzung.

2.3 Tarifgestaltung

Die im Vertrag angebotenen Varianten und Leistungen werden wie folgt definiert:

Einmietung “Pro1“

Die “Pro1“-Einmietung beinhaltet die Nutzung aller Räumlichkeiten ausschließlich zu vorweg angemieteten Slots während der Hauptöffnungszeiten:

  • Mo-Fr 8-18 Uhr
  • Sa 9-16 Uhr

Die Kosten pro Slot belaufen sich zu diesen Zeiten auf € 24,99 exkl. USt

Einmietung “Pro1NÖZ“

Die “Pro2NÖZ“-Einmietung beinhaltet die Nutzung aller Räumlichkeiten ausschließlich zu vorweg angemieteten Slots während der Nebenöffnungszeiten:

  • Mo-Fr 6-8 und 18-22 Uhr
  • Sa 6-9 und 16-22 Uhr
  • So 6-22

Die Kosten pro Slot belaufen sich in diesen Zeitfenstern auf € 18,99 exkl. USt

Einmietung “Pro1Gruppe“

Die “Pro2Gruppe“-Einmietung beinhaltet die Nutzung der gesamten Räumlichkeit zum Zwecke einer Gruppentherapie oder eines Gruppentrainings während der Nebenöffnungszeiten: 

  • Mo-Fr 6-8 und 18-22 Uhr
  • Sa 6-9 und 16-22 Uhr
  • So 6-22

Die Kosten für diese Gruppen-Veranstaltungen belaufen sich in diesen Zeitfenstern auf 40% des erzielten Umsatzes.

Die angebotenen Leistungen und Preise können vom Vermieter jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten angepasst werden.

 

Einmietung “Pro2“

Die “Pro2“-Einmietung beinhaltet die Nutzung aller Räumlichkeiten ausschließlich zu vorweg angemieteten Slots während der Hauptöffnungszeiten von Sportler*innen und Patienten*innen:

  • Mo-Fr 6-22 Uhr
  • Sa/So 6-22 Uhr

Die Kosten pro Slot belaufen sich zu diesen Zeiten auf € 12,49 inkl. USt

3. Vertragsdurchführung

Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über ein Online-Registrierungsverfahren auf der Homepage www.pro-2.at. Es kann der Antrag jedoch nur übermittelt werden, wenn der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzvereinbarung und, wenn vorhanden, die Nutzungsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Registrierung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. 


Der Nutzer ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Nutzer und die Rechnungsübermittlung erfolgen können. 


Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse oder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift zugestellt werden können.


Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Ggf. entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Nutzer. 
Der bei der Registrierung entstandene Vertragsinhalt wird von pro2concept gespeichert und dem Nutzer mitsamt der zugehörigen AGB per E-Mail zugeschickt.
 

4. Nutzungsverhalten

Der Nutzer ist verpflichtet, die Hausordnung der Standorte der pro2concept GmbH einzuhalten und diese Verpflichtung auf Begleitpersonen, Patienten und Klienten sowie Besucher zu überbinden.
 

4.2 Nutzung der Räumlichkeiten

Der Nutzer darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von pro2concept prinzipiell nur unter der im Vertrag angegebenen Person und Firma ausüben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Eine Ausübung der Geschäftstätigkeit unter einer anderen Person -auch wenn dieser derselben Firma zugehörig ist - ist prinzipiell nicht gestattet. 

 

Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden: 

  • Therapie, Trainingstherapie und Training mit einem Patienten/Klienten
  • selbstständige Trainingstherapie und selbstständiges Training
  • Leitung von Gruppentrainings und -therapien
  • durchführen von Fortbildungen

Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der pro2concept GmbH. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Aufkündigung des Kooperationsvertrags.

 

Dazu gehören insbesondere auch die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Posten, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden des Vermieters führen, hat der Kunde dem Vermieter diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen. 

 

Die Arbeitsplätze (Therapie- und Trainingsbereiche) dürfen durch den Nutzer ausschließlich für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Der Nutzer bestätigt ausdrücklich, dass er die Dienste und Infrastruktur von pro2concept für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

 

a. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:

  • Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking; 
  • Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die von pro2concept bereitgestellte Infrastruktur; 
  • Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
  • Verbreitung von Schadsoftware 

 

b. Tätigkeiten, welche der Integrität von pro2concept und den Nutzern schaden können, insbesondere:

 

  • unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von pro2concept;
  • Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;
  • Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;
  • Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten; Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.

 

c. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung des Work Inn durch die Nutzer entgegenstehen, insbesondere:

  • Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur von pro2concept;
  • Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen;
  • Angabe von falschen Identitätsdaten

 

Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden des Vermieters führen, hat der Kunde dem Vermieter diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen. Es wird ausdrücklich festegahten, dass pro2concept keine Haftung für Verstöße seiner Nutzer übernimmt. Des Weiteren berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung pro2concept zur fristlosen Aufkündigung des Kooperationsvertrags

 

Es ist dem Nutzer untersagt, in den bereitgestellten Räumlichkeiten zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Nutzers erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in eine Praxis mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Nutzer untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Praxen anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
 

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.


Der Nutzer darf keine baulichen Veränderungen vornehmen. Des Weiteren darf der Nutzer in keinem Bereich der Coworking Spaces eigene Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen o.ä. anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen.


Der Vermieter ist berechtigt jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen im Coworking Space unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Nutzers nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 

Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern pro2concept diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
 

Pro2concept behält sich vor den Coworking Space für interne Zwecke komplett zu belegen und für Veranstaltungen anderer Art zu benutzen.
 

Die von pro2concept bereitgestellten Räumlichkeiten sind nicht kindgerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Nutzern frei eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Eltern selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung von Räumlichkeiten der pro2concept GmbH nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder. Auf die Gefahren insbesondere durch Hantieren mit Trainings- und Therapiegeräten, dem frei zugänglichen Küchenbereich, sowie Steckdosen wurde explizit hingewiesen.

 

Zurückgelassene Gegenstände kann der Vermieter auf Kosten des Nutzers einlagern oder entsorgen, wenn diese trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Die pro2concept GmbH haftet nicht für verlorengegangene oder entwendete Gegenstände. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
 

 

4.3 Nutzung der Geräte

Pro2concept stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. 

 

Der Nutzer verpflichtet sich die Geräte vor Benutzung eingehend zu prüfen und etwaige Mängel an pro2concept zu melden. Geräte, welche Mängel aufweisen dürfen nicht benutzt werden. Für eine Benutzung fehlerhafter Geräte übernimmt die pro2concept GmbH keine Haftung. Pro2concept wird diesen Mangel alsbald beheben. Pro2concept kann im Falle des Auftretens eines Mangels nicht für dadurch entstanden Verdienstentgang haftend gemacht werden.

 

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von pro2concept.
 

Der Nutzer erkennt an, dass sich der von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände bei Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen einwandfreien Zustand befindet.

 

Der Nutzer hat die ihm zur Verfügung gestellte Räumlichkeit und deren Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zu hinterlassen.

 

Bei nicht adäquat hinterlassenen Arbeitsplatzbedingungen werden die dadurch entstehenden Reinigungskosten dem Nutzer übertragen.

 

Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die auf einen missbräuchlichen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der pro2concept GmbH vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet. Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen
 

4.4 Nutzung der Räumlichkeit als Patient/Klient/Begleitperson

Der Behandlungs-/ Betreuungsvertrag ist von der Begleitperson mit dem behandelnden/ betreuenden Nutzer der Räumlichkeiten abzuschließen.


Honorare für durchgeführte Dienstleistungen durch den Nutzer an Begleitpersonen werden von diesem in dessen Namen, auf dessen Rechnung und Gefahr selbst eingehoben.


Festgehalten wird, dass Nutzer nicht als Angestellte von pro2concept tätig sind und der Vermieter nicht für deren Verhalten als auch für das Verhalten eines durch diese beigezogenen Dritten haftet. Der Behandlungs- /Betreuungsvertrag zwischen Nutzer und dessen Begleitperson/Klienten/Patienten umfasst neben der Behandlung und Betreuung insbesondere auch die notwendige Aufklärung und deren Dokumentation durch den Nutzer, die Einwilligung der Begleitperson zur vorgeschlagenen Behandlung/Betreuung und die Honorarvereinbarung für die Leistung des Nutzers.


Eine trainingstherapeutische Behandlung darf nur mit entsprechend gültiger Verordnung für Physiotherapie erfolgen. Findet eine Dienstleistung ohne gültige Verordnung für Physiotherapie statt, versichert die Begleitperson im direkten Wege körperlich unversehrt zu sein. Für alle entstehenden körperlichen Schäden kann  der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.


Möchte eine Begleitperson die Räumlichkeiten in eigener Verantwortung zu Trainingszwecken nutzen, kann sie sich selbst als Nutzer registrieren und mit pro2concept GmbH direkt verrechnen.


Die Teilnahme an Fortbildungen und Gruppentherapien werden mit der pro2concept GmbH direkt verrechnet. 
 

4.5 Nutzungsverhalten im Internet

Die Verwendung des Internets ist nur zum Zwecke der medizinischen Dokumentation und Recherche gestattet.


Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über pro2concept. Der Nutzer meldet Gesetzesverstöße an den Vermieter. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser der pro2concept GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen. 


Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt. 

 

5. Zugangsbedingungen

Mit der Buchung eines freien Slots über die Website der pro2concept GmbH mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ wird diese entsprechend dem Tarif des Preis-Leistungsverzeichnis Bestandteil des Kooperationsvertrages. 


Um die Räumlichkeiten betreten zu können wird dem Nutzer ein persönlicher Zugangscode zu den Praxen und für die Entsicherung der Alarmanlage bereitgestellt. Der Nutzer ist lediglich berechtigt die Räumlichkeiten innerhalb der gebuchten Zeiten zu nutzen. 


Sofern der Nutzer die Berechtigung zur Entsicherung der Alarmanlage erhält, wird er in der Sicherung und Entsicherung unterwiesen. Sollte der Nutzer durch fehlerhafte Bedienung einen Alarm auslösen, haftet er für jegliche eventuellen Folgekosten.


Sollte der Nutzer den Türcode verlieren oder die Gefahr besteht, dass Dritte in Kenntnis des Codes gelangt sind, ist der Nutzer verpflichtet dies pro2concept unverzüglich mitzuteilen. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt pro2concept zur fristlosen Kündigung. 


Der Nutzer ist berechtigt die Räumlichkeiten ab 15 min vor gebuchtem Slotbeginn zu betreten und ist verpflichtet diese wieder bis spätestens 15 min nach gebuchtem Slotende verlassen zu haben. Diese Zeitfenster dienen der Vorbereitung der zu erbringenden Dienstleistung wie Begrüßung, Anamnese, Stundenplaung und Benutzung von Umkleide und Dusche, etc. Weiters soll durch die Einhaltung dieser Zeitfenster ein reibungsloser Wechsel der Nutzer gewährleistet werden.


Die Arbeitsplätze (Therapie- und Trainingsbereiche) dürfen durch den Nutzer ausschließlich während des gebuchten Slots benutzt werden. Dem Nutzer ist nach Slotende (Beendigung seines Einmietungszeitraums) jeglicher Gebrauch der Räumlichkeiten untersagt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt den Vermieter zur Verrechnung der entstandenen Kosten. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Slots wird durch die Aktivitäten des Türschlosses protokolliert und mittels Videoüberwachung kontrolliert.


Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig frei, haftet er Pro2concept für alle Schäden, die durch die verspätete Arbeitsplatznutzung anderer bedingt sind. 
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Einmietung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Praxis nur in Anwesenheit eines Erwachsenen nutzen.


Der Mieter hat den Garderobenbereich nach Abschluss des Trainings zu räumen und Garderobenschränke unverschlossen zu hinterlassen. Das Unternehmen ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss um 22 Uhr sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen.


Buchungen freier Slots über die Website von pro2concept werden mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ Bestandteil des Kooperationsvertrages.


Diese Buchungen können bis 48h vor Termin kostenfrei storniert werden. Danach wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. In schriftlicher Absprache mit pro2concept GmbH besteht die Möglichkeit den gebuchten Slot zu selben Bedingungen an Dritte zu übertragen. Der Vermieter behält sich vor dem Ansuchen ohne Angabe von Gründen nicht zuzustimmen.

 

6. Zahlungsmodalitäten

Der Praxiskostenbeitrag/ die Miete zuzüglich allfälliger Entgelte für gewählte Zusatzprodukte wird jeweils am letzten Tag jedes Monats zur Zahlung gestellt. Diese Praxiskostenbeiträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Unecht Umsatzsteuer befreiten Gesundheitsdienstleistern wird diese Umsatzsteuer nicht verrechnet.


Die Zustellung erfolgt über eine automatisiert generierte PDF-Rechnung und wird an die bei der Registrierung angegebene Email Adresse gesendet. Die Zahlung kann mittels Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Der ausständige Betrag muss spätestens bis zum 14. des Folgemonats eingelangt sein.


Ermächtigt der Nutzer pro2concept zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift, kann er diese erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. 
Die Zahlungsverpflichtung des Nutzers besteht auch im Falle einer kurzfristigen Stornierung des Patienten/Klienten. Eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Slots ist bis 48h vor Slot-Start möglich.


Gelangt die Zahlung nicht rechtzeitig zum 14. des Folgemonats ein oder ist die Abbuchung der SEPA-Lastschrift aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, nicht möglich, ist pro2concept berechtigt, dem Nutzer Mahnspesen in Höhe von € 7,- pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen. Diese Mahnung wird an die bei der Registrierung angegebene Email Adresse gesendet.


Gerät der Nutzer trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung in Verzug oder ist eine Mahnung an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse nicht zustellbar, ist der Vermieter berechtigt, die Kooperation aufzulösen sowie allfällige, im Zusammenhang mit einem vom Nutzer verschuldeten Verzug entstandenen und notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.


Buchungen können bis 48h vor Termin kostenfrei storniert werden. Danach wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. 
In schriftlicher Absprache mit pro2concept GmbH besteht die Möglichkeit den gebuchten Slot zu selben Bedingungen an Dritte zu übertragen. Der Vermieter behält sich vor dem Ansuchen ohne Angabe von Gründen nicht zuzustimmen.

7. Haftungsausschluss

Pro2concept übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder missbräuchlichen Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Infrastruktur pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt.


Pro2concept übernimmt keinerlei Haftung für erfolgte und nicht erfolgte Therapie- und Trainingsmaßnahmen der eingemieteten Nutzer an deren Patienten/Klienten.


Für die Haftung aus der therapeutischen Behandlung oder des Trainings resultierender Schäden wird der Patient/Klient den von ihm gewählten Betreuer (Nutzer) heranziehen.


Die pro2concept GmbH haftet nicht für verlorengegangene oder entwendete Gegenstände. 


Pro2concept übernimmt keine Haftung über die Höhe und den Umfang der Erstattungsbeiträge durch den Versicherer oder Zusatzversicherer.


Pro2concept übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Tätigkeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur pro2concept GmbH unterbleiben.


Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu pro2concept unterbleiben. Sofern pro2concept von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat pro2concept das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer pro2concept von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt pro2concept die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass pro2concept von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.


Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit durch den Vermieter oder durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. 


Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte („vertragstypische Pflichten“) und bei Verletzungen, die bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise entstehen. In solchen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Unterhält pro2concept zur Regulierung eine eintrittspflichtige Versicherung, so beschränkt sich die Höhe des Ersatzes auf die Deckungssumme, die die Versicherung auszahlt.


Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von pro2concept oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pro2concept beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von pro2concept, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pro2concept beruhen. 


Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, pro2concept fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Die pro2concept GmbH haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet pro2concept nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die pro2concept keinen Einfluss hat.


Gegenstände, die der Kunde in die Räumlichkeiten von pro2concept einbringt, sind nicht durch Pro2concept versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde selbst.


Für die persönlichen Gegenstände der Nutzer und die Garderobe übernimmt der Vermieter keine Haftung.


Der Kunde ist verpflichtet jeden Schadensfall, für den er den Vermieter ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.


Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.
 

8. Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Vermieter, dessen Mitarbeiter und Nutzer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß KAKuG bzw. Wiener KAG.

9. Widerrufsrecht

Der Nutzer hat das Recht, seine Registrierung bei pro2concept jederzeit ab Tag des Registrierungsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.


Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer pro2concept (Leegasse 1/1, 1140 Wien oder office@pro-2.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diese Kooperation zu widerrufen, informieren.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


 

10. Änderungen der AGB, Schlussbestimmung

Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.


Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


Pro2concept GmbH behält es sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Vermieter wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Nutzer aus diesem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. 


Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 


Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 


Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden. 


Der Gerichtsstand ist der Sitz der pro2concept GmbH in Wien. Die Pro2concept GmbH ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.